Das vergangene Wochenende (17./18.) habe ich für einen weiteren Theoriekurs auf der Hahnweide verbracht. Es handelt sich um die Theorie für das BZF II, das "Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst", das zum Ausführen des Flugfunkes in Deutsch berechtigt. Das bedeutet, dass mit diesem Zeugnis nur innerhalb Deutschlands geflogen werden darf, im Ausland, auch im deutschsprachigen, ist Englisch zu sprechen und damit mindestens das BZF I notwendig.

Die zugehörige Praxis folgt in Form von Sprechübungen an fünf Abendterminen. Bei der Prüfung werden dann Theorie und Praxis an einem Termin abgeprüft.